Was unsere Gäste beachten müssen!

Was unsere Gäste beachten müssen!

Ihr Vertrauen ist unsere Verantwortung!

Wir verfügen im El Gaucho über eine gut funktionierendes Lüftungssystem, welches die Luft im Restaurant ständig austauscht. Darüber hinaus wird das Restaurant zyklisch über die Türen und Fenster gelüftet.  Im Sommer werden bleiben Türen und Fenster dauerhaft geöffnet. Wir erfüllen alle Hygienevorgaben und Mindestabstände an den Tischen.  Wir bitten unsere Gäste sich auch an die Vorgaben zu Hygiene und Mindestabständen zu halten.

Folgende Dinge sind zu beachten:

1. Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme hilft immer.

2. Obligatorische Platzzuweisung. Nach Möglichkeit sollten sie vorher einen Tisch bei reservieren. Tel.: 0221-246797 oder Online. Es geht aber natürlich auch OHNE telefonische Reservierungen. Sie erhalten ihre Platzzuweisung an der Tür.

3. Informieren sie sich vorher über unsere aktuelle Speisekarte im Internet. Hier können sie die aktuelle Speisekarte herunterladen.  Sie erhalten im Restaurant pro Tisch natürlich eine Einweg-Speisekarte, die nach ihrem Besuch vernichtet wird.

4. Die 3 G´s! Der Zugang zum Restaurant ist nach Anordnung des Landes NRW nur zulässig

  1. mit einem Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Biontec, Moderna, Astra-Zeneca, Johnson & Johnson), oder
  2. mit einem Nachweis eines Bürgertests nach § 4 a Coronavirus TestVO oder eine andere offiziell dokumentierte Testung (nicht älter als 48 Stunden), (hier eine Liste der Testzentren in Köln), oder
  3. mit einem Nachweis eines Testergebnisses (PCR, PoC-PCR) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.Nach Auskunft und Anordnung des Landes NRW erfolgt der Nachweis zusammen mit einem Ausweisdokument mit Foto (Personalausweis, Reisepass).

4. Benutzen sie bitte Mund- Naseschutz am Eingang bis zu ihrem Tisch und auf dem Weg zu den Sanitärräumen. Am Tisch benötigen sie keine Masken und können sie absetzen.
Zur Zeit gilt die Tragepflicht für den Mund- Naseschutz auch auf dem gesamten Kölner „Ringen“. Also auch auf dem Hohenstaufenring vor unserem Restaurant. Wir empfehlen ihnen FFP2 Masken. Diese können sie auch am Eingang von uns erwerben.

5. Am Eingang Hände desinfizieren. Wir stellen ihnen Desinfektionsmittel an der Tür zur Verfügung.

6. Personenzahl und Gruppengröße:
Familien dürfen weiterhin in Gruppen über 5 Personen zusammen an einem Tisch sitzen, wenn sie folgenden Kriterien erfüllen:
a.) ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit ihren Kindern
oder
b.) ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften.

In allen anderen Fällen (Freunde,  Vereine, Geschäftspartner, etc.) dürfen sie auch mit mehreren Personen (bis zu 5) an einem Tisch sitzen.  Bei Personengruppen über 5 (nicht eine Familie oder zwei Haushalte) müssen sie ihre Gäste auf mehrere Tische verteilen, Diese Tische müssen in einem Mindestabstand von 1,5 Meter stehen. Bitte rufen sie uns vorher an.

7. Eine Person des Tischs muss sich als Kontaktperson registrieren lassen. Bei Gruppen muss sichergestellt werden, dass ALLE Personen „rückverfolgt“ werden könnne. Im Zweifel also mehrer Personen registrieren. Sie erhalten ein entsprechendes Formular vom Service. Wir vernichten dieses Formular nach 4 Wochen. Eine Kontrolle der Personalien findet nicht statt. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Angabe von falschen Personendaten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche sowohl für sie als auch für uns als Restaurant ein Ordnungsgeld bedeuten kann.

8. Abstand halten! An einem Tisch sitzen Sie natürlich zusammen, aber unsere Tische haben einen Abstand von mehr als 1,5 Meter oder sind durch Raumteiler aus Holz oder Glas abgetrennt.

9. In den Sanitärräumen Hände waschen und desinfizieren. Wir stellen ihnen Desinfektionsmittel zu Verfügung.

10. Verordnete Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronmie. Für die Stadt Köln gilt zur Zeit eine Sperrstunde bis 23 Uhr. Alle Gäste müssen das Restaurant bis 23 Uhr verlassen. Wir sind darauf gut eingestellt.

Sicherlich bedeuten die Auflagen eine gewissen Umstellung, doch gemeinsam und mit etwas Verständnis und ein wenig Rücksichtnahmen ist das alles nicht so schwer. Wir sind sicher, dass sie ein schönen Erlebnis in unsere Restaurant haben werden, denn es hört sich viel „amtlicher“ an, als es tatsächlich ist.

Wir freuen uns auf ihren Besuch!

El Gaucho Original argentinisches Restaurant und bestes Steakhaus Steakhouse - Köln - Koeln - Cologne